Bildungsagenda NS-Unrecht. Ausschreibungen 2023
Auch 2024 (vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Deutschen Bundestages als Haushaltsgesetzgeber) wird die Stiftung EVZ weitere Projekte, die durch den antragsstellenden Projektträger mit Sitz in Deutschland, ggf. zusammen mit Projektpartnern innerhalb oder außerhalb Deutschlands, entwickelt und durchgeführt werden, fördern. Die Antragssumme muss mind. 250.000€ betragen (Einbringung von Dritt- und Eigenmitteln erwünscht, aber keine Förderbedingung). Übernommen werden Personal- und Sachkosten (inklusive Honorare für z.B. künstlerische Leistungen) sowie 5 bis maximal 10 Prozent Verwaltungskosten. Es können Kosten sowohl der antragstellenden Organisation als auch bei beteiligten Partnerorganisationen gefördert werden. Aktuell läuft eine Ausschreibung, die auf die vier Förderschwerpunkte der Bildungsagenda NS-Unrecht – „Bilden in kulturellen Räumen“, „Bilden in digitalen Lernräumen“, „Transfer“ und „Europa“ – ausgerichtet ist. Projektlaufzeit: max. 24 Monate, frühester Beginn im 1. Quartal 2024. Einreichungsfrist für Antragsskizzen in allen Schwerpunkten: 07. Mai 2023.
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