Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung: 4. Förderaufruf
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung fördert mit der neuen Richtlinie „Bürgerbeteiligung“ lokale Beteiligungsformate von Kommunen und zivilgesellschaftlichen Initiativen in Sachsen mit Anteilsfinanzierung zwischen 5.000 und 80.000 Euro pro Jahr. Schwerpunkt des aktuellen Förderaufrufs sind zum einen Beteiligungsverfahren für Bürgerbudgets und zum anderen die Durchführung von Bürgerräten. Unabhängig von der Schwerpunktsetzung können auch weiterhin zu allen Förderaspekten der Richtlinie Projektanträge gestellt werden. Nächste Antragsfrist: 26. September 2023.
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